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2004 12.09.2004
- Plastische Chirurgen: Verbraucherschutz in der Schönheitschirurgie
Auf Antrag der Staatssekretärin
Emilia Müller vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
wurde vom Bundesrat beschlossen, dass ästhetische Operationen in den Anwendungsbereich
des Heilmittelwerbegesetzes einbezogen werden sollten. Bereits im Juli sorgte
eine Veranstaltung zum Thema "Verbraucherschutz in der Schönheitschirurgie" für
Aufsehen. Ziel der Veranstaltung war, Patienten "Tipps für den Verbraucher: Wie
finde sich den richtigen Arzt für mich" zu geben. Bestrebungen
der Bundestagsabgeordneten Gita Konnemann (CDU) gehen dahin, dass künftig nur
noch Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie ästhetische Operationen
durchführen dürfen. Vom Präsidenten der Bundesärztekammer wurden alle Bundesländer
aufgerufen, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Hier hat die Landesärztekammer
bereits zum 1. August 04 eine Änderung der Facharztbezeichnung zum Facharzt für
Plastische und Ästhetische Chirurgie vorgenommen. Die
Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen will eine klare Abgrenzung zu
den selbsternannten "Schönheitschirurgen" schaffen. Über die Adressenlisten der
Fachverbände erhaltenPatienten die Anschriften aller Fachärzte in ihrer Umgebung.
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