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Plastisch-Ästhetische Chirurgie Nürnberg - Plastische Chirurgie Nürnberg

September 2004

12.09.2004 - Plastische Chirurgen: Verbraucherschutz in der Schönheitschirurgie

Auf Antrag der Staatssekretärin Emilia Müller vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wurde vom Bundesrat beschlossen, dass ästhetische Operationen in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes einbezogen werden sollten. Bereits im Juli sorgte eine Veranstaltung zum Thema "Verbraucherschutz in der Schönheitschirurgie" für Aufsehen. Ziel der Veranstaltung war, Patienten "Tipps für den Verbraucher: Wie finde sich den richtigen Arzt für mich" zu geben.

Bestrebungen der Bundestagsabgeordneten Gita Konnemann (CDU) gehen dahin, dass künftig nur noch Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie ästhetische Operationen durchführen dürfen. Vom Präsidenten der Bundesärztekammer wurden alle Bundesländer aufgerufen, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Hier hat die Landesärztekammer bereits zum 1. August 04 eine Änderung der Facharztbezeichnung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie vorgenommen.

Die Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen will eine klare Abgrenzung zu den selbsternannten "Schönheitschirurgen" schaffen. Über die Adressenlisten der Fachverbände erhaltenPatienten die Anschriften aller Fachärzte in ihrer Umgebung.

 

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