| August
2004 03.08.2004
- Der neue Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie – mehr Sicherheit
für Patienten Der
neue Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie – mehr Sicherheit für Patienten
Ab dem 1. August 2004 genießen Patienten in Bayern mehr Sicherheit bei der Auswahl
ihres Arztes. Für den Laien war es bislang nicht ganz durchsichtig, wer die Fachkompetenz
bei der Durchführung ästhetischer und plastisch-chirurgischer Operationen hatte.
Die bisherige
Facharztbezeichnung Plastische Chirurgie wird ab August zum Facharzt für Plastische
und Ästhetische Chirurgie umbenannt. Anerkannt sind nur Facharztbezeichnungen
gemäß der Weiterbildungsordnung für Ärzte. Phantasiebezeichnungen wie "kosmetischer
Chirurg", "Schönheitschirurg" oder"Ästhetischer Chirurg“
sind ungeschützte Berufsbezeichnungen und dürfen von jedem Arzt auch ohne Nachweis
von fachspezifischen Qualifikationen getragen werden. Als
Überwachungsorgan für die ärztliche Weiterbildung hat die Bayerische Landesärztekammer
diese neue Facharztbezeichnung anerkannt. Der Facharzt für Plastische und Ästhetische
Chirurgie genießt während seiner 6-jährigen Weiterbildung eine umfassende Ausbildung
in allen Bereichen der plastischen, wiederherstellenden und ästhetische Chirurgie
am gesamten Körper. Nur durch eine derart fundierte Qualifikation ist es möglich,
Patienten ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Interessierte
Patienten erhalten Informationen über qualifizierte Fachärzte für Plastische und
Ästhetische Chirurgie in ihrer Nähe über die Fachgesellschaften. Vereinigung
der Deutschen Plastischen Chirurgen:VDPC: www.vdpc.de Vereinigung
der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen: VDÄPC www.vdaepc.de
|